FÖRDERMÖGLICHKEITEN DES BUNDES

Maßgeschneiderte biobasierte Inhaltsstoffe für eine wettbewerbsfähige Bioökonomie

Der technologische und wissenschaftliche Fortschritt in den Biowissenschaften – und hier vor allem in den Omics-Technologien – ermöglicht es, komplexe biologische Netzwerke und Systeme zu identifizieren und zu verstehen. Auf dieser Grundlage können biologische Produktionssysteme entwickelt werden, die sich durch ein neuartiges Substratspektrum, eine erhöhte Produktvielfalt oder eine hohe Produktionseffizienz auszeichnen. Biologische Ressourcen können so als biochemische „Fabriken“ für die Erzeugung maßgeschneiderter Inhaltsstoffe hoher Qualität genutzt werden. Die Verlagerung komplexer und aufwändiger Synthese- bzw. Prozessstufen in biobasierte Produktionseinheiten ermöglicht die Herstellung kostengünstiger oder optimierter „high value“-Produkte. Das Einsatzspektrum dieser Produkte reicht von Lebensmitteln und Medikamenten bis hin zu chemischen Komponenten für unterschiedlichste industrielle Produkte.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert auf der Grundlage dieser Bekanntmachung Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mit dem Ziel, Innovationen im Bereich maßgeschneiderter biobasierter Produkte anzustoßen – von der Idee über den Nachweis der Machbarkeit bis hin zu einem wirtschaftlich verwertbaren Produkt. Dabei wird besonderer Wert auf eine integrierte systemische Vorgehensweise gelegt, die in ihrer Zielsetzung und Planung die gesamte Wertschöpfungskette berücksichtigt: von der nachhaltigen Erzeugung biobasierter Ressourcen mit maßgeschneiderten Inhaltsstoffen bis hin zu hochwertigen Produkten. Auf diese Weise sollen Synergien zwischen Wirtschaft und Wissenschaft erzeugt werden.

Gegenstand der Förderung sind exzellenz- und technologiegetriebene Forschungs- und Entwicklungsarbeiten (FuE-Vorhaben), die das Innovationspotenzial der Syntheseleistung biologischer Systeme wie Mikroorganismen, Pflanzen und Tiere (insbesondere Insekten) nutzen. Durch den Einsatz moderner biotechnologischer und molekularbiologischer Verfahren und die hohe Selektivität biokatalytischer Prozesse sollen biobasierte Inhaltsstoffe und High-Tech-Produkte mit maßgeschneiderten neuartigen Funktionalitäten und Eigenschaften produziert werden.

Die Förderung steht grundsätzlich allen Wirtschafts- und Industriebranchen offen, in denen biobasierte Ressourcen Verwendung finden können. Maßgeschneiderte biobasierte Rohstoffe mit hoher Qualität haben das Potenzial, Zukunfts- bzw. Wachstumsmärkte zu begründen; durch mögliche neuartige Funktionalitäten bieten sie auch das Potenzial zur Erschließung neuer Geschäftsfelder und ggf. auch neuer Geschäftsmodelle. Daher adressiert die Förderung insbesondere auch Anwendungen und Industriebereiche, die biobasierte Ressourcen bisher nicht oder nur in geringem Maße einsetzen.

In der ersten Auswahlrunde sind Projektskizzen schriftlich und/oder über das elektronische Formular-System für Anträge und Angebote „easy-Online“ in englischer Sprache vorzulegen. Bei Verbundprojekten ist es die Aufgabe des Verbundkoordinators, die mit allen Projektpartnern abgestimmte Projektskizze einzureichen. Einreichungsfrist zur Vorlage von Projektskizzen ist der 15. September 2016.

Weitere Informationen: https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1189.html

BMBF-Förderrichtlinie zum Aufbau eines systemischen Monitorings der Bioökonomie

Die Fördermaßnahme richtet sich auf eine systemische Betrachtung und Modellierung aller relevanten Faktoren und Wirkungen einer Bioökonomie. Die systemische Betrachtung und Modellierung baut auf den von den weiteren beteiligten Ressorts BMEL und BMWi initiierten Monitoring-Bestandteilen auf, die ihren Fokus auf Daten und Analysen zu agrarischen und allgemein biogenen Ressourcen und deren Nachhaltigkeitsbewertung sowie auf wirtschaftliche Kennzahlen legen. Übergeordneter Zweck der Förderung ist der Aufbau eines umfassenden Monitorings der Bioökonomie, das den Transformationsprozess hin zu einer nachhaltigen, biobasierten, an natürlichen Kreisläufen orientierten Wirtschaftsweise beobachtet, misst und bewertbar macht. Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den Projektträger Jülich beauftragt. Einreichungsfrist ist der 30.06.2016.

Weitere Informationen: www.ptj.de/bagw-monitoring

BMEL-Projektaufruf „Erschließung neuer Einsatzgebiete für biobasierte Kunststoffe sowie Kunststoffe aus Naturfasern und biobasierter Matrices – innovative maßgeschneiderte Rezepturen und Verfahren“

Das Förderprogramm „Nachwachsende Rohstoffe“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft greift den Förderbereich „Biobasierte Produkte und Bioenergieträger“ im Rahmen ihrer Politikstrategie Bioökonomie auf. So soll bspw. die Entwicklung von Wertschöpfungsketten zur Herstellung von biobasierten Kunststoffen durch die Förderung innovativer technologischer Ansätze vorangetrieben werden. Ziel ist es, mittel- bis langfristig neue Anwendungsfelder für biobasierte und naturfaserverstärkte Kunststoffe (NFK) bspw. durch Modifizierung, Additivierung und Verstärkung von biobasierten Polymeren zu erschließen. Die Entwicklung einer möglichst 100%ig biobasierten Rezeptur sollte dabei angestrebt werden. Mit dem hier formulierten Aufruf wird zur Einreichung von Projektvorschlägen zur Erschließung neuer Einsatzgebiete für Biowerkstoffe (biobasierte Kunststoffe sowie Kunststoffe aus Naturfasern und biobasierter Matrices) aufgefordert.

Projektvorschläge können bis zum 30.09.2016 bei der FNR eingereicht werden.

Weitere Informationen: www.fnr.de/projektfoerderung/fuer-antragsteller/aktuelle-bekanntmachungen/#c29111

BMBF-Ideenwettbewerb „Neue Produkte für die Bioökonomie“

Mit dem Ideenwettbewerb soll eine unkomplizierte Fördermöglichkeit mit einer niedrigen Eintrittsschwelle insbesondere für originelle und neuartige Ideen angeboten werden. Gefördert werden die detaillierte Ausarbeitung von neuen Produktideen für eine bio-basierte Wirtschaft, die Erstellung von Entwicklungsplänen für ihre technische Umsetzung und gegebenenfalls anschließende technische Machbarkeitsuntersuchungen.

In der ersten Verfahrensstufe können knapp gehaltene Ideenskizzen zu den Stichtagen 15. August 2015, 15. Februar 2016 und 15. August 2016 beim beauftragten Projektträger eingereicht werden. Die zu den jeweiligen Stichtagen eingegangenen Ideenskizzen werden gesichtet und einer vergleichenden Bewertung unterzogen.

Weitere Informationen: http://www.bmbf.de/foerderungen/26779.php

Förderprogramm „Nachwachsende Rohstoffe“

Das BMEL unterstützt im Rahmen seines Förderprogramms Nachwachsende Rohstoffe (FPNR) vorrangig Maßnahmen der angewandten Forschung und Entwicklung im Bereich der nachhaltigen Erzeugung und Nutzung nachwachsender Rohstoffe. Darüber hinaus werden auch Vorhaben berücksichtigt, die die Weiterentwicklung einer nachhaltigen Bioökonomie befördern. Hierzu gehören neben der Entwicklung von innovativen Verfahren und Technologien zur Herstellung biobasierter Produkte auch Konzepte zur Verbesserung der Nachhaltigkeit und zur Steigerung der Ressourceneffizienz beim Einsatz biogener Rohstoffe auf allen Stufen der Wertschöpfungskette.

Zentrales Instrument der Förderung ist die Programmsteuerung über Förderschwerpunkte, die an der inhaltlichen Struktur des FPNR orientiert sind. Die im FPNR formulierten übergeordneten Zielsetzungen, zu nennen sind hier Sicherstellung der Nachhaltigkeit, Sicherung und Optimierung der Rohstoffversorgung, Erhöhung von Wirtschaftlichkeit und Effizienz, Berücksichtigung von Naturschutz- und Umweltaspekten und weiteren gesellschaftlichen Anliegen, sind auch innerhalb der jeweiligen konkreten Förderschwerpunkte stets zu beachten. Diese förderpolitischen Zielsetzungen begründen die Förderwürdigkeit von Vorhaben und sind der Maßstab zur Bemessung des für eine Förderung notwendigen erheblichen Bundesinteresses.

Übersicht der Förderschwerpunkte des Förderprogramms „Nachwachsende Rohstoffe“ (FPNR)

BMBF-Ideenwettbewerb „Neue Produkte für die Bioökonomie“

Mit dem Ideenwettbewerb soll eine unkomplizierte Fördermöglichkeit mit einer niedrigen Eintrittsschwelle insbesondere für originelle und neuartige Ideen angeboten werden. Gefördert werden die detaillierte Ausarbeitung von neuen Produktideen für eine bio-basierte Wirtschaft, die Erstellung von Entwicklungsplänen für ihre technische Umsetzung und gegebenenfalls anschließende technische Machbarkeitsuntersuchungen.

In der ersten Verfahrensstufe können knapp gehaltene Ideenskizzen zu den Stichtagen 15. August 2015, 15. Februar 2016 und 15. August 2016 beim beauftragten Projektträger eingereicht werden. Die zu den jeweiligen Stichtagen eingegangenen Ideenskizzen werden gesichtet und einer vergleichenden Bewertung unterzogen.

Weitere Informationen: http://www.bmbf.de/foerderungen/26779.php

Energie- und Klimafonds

Forschungsvorhaben, die über das Sondervermögen „Energie- und Klimafonds (EKF)“ finanziert werden, werden gesondert adressiert. Förderschwerpunkte des EKF zielen darauf ab, durch die energetische Nutzung nachwachsender Rohstoffe einen effektiven Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Bioenergie ist fester Bestandteil der Energiewende und der Klimaschutzpolitik in Deutschland. EKF-Projekte sollen hierfür weitere Lösungsansätze entwickeln.

Übersicht der Förderschwerpunkte des „Energie- und Klimafonds“ (EKF) im Rahmen der Fördertätigkeit der FNR

  • KMU-innovativ: Ressourceneffizienz und Klimaschutz

    Mit dieser Fördermaßnahme verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Ziel, das Innovationspotential KMU im Bereich Spitzenforschung zu stärken sowie die Forschungsförderung im Rahmen seines Fachprogramms „Forschung für nachhaltige Entwicklung (FONA³)“ insbesondere für erstantragstellende KMU attraktiver zu gestalten. Dazu hat das BMBF das Antrags- und Bewilligungsverfahren vereinfacht und beschleunigt sowie die Beratungsleistungen für KMU ausgebaut. Angesprochen sind innovative KMU, die sich am Markt der Effizienztechnologien etablieren bzw. ihre Position ausbauen wollen.

    Wichtige Kriterien für eine positive Förderentscheidung sind Exzellenz, Innovationsgrad und die Bedeutung des Beitrages zur Lösung aktueller gesellschaftlich relevanter Fragestellungen. Die Bewertungskriterien im Detail können Sie der Förderrichtlinie entnehmen. Eingereichte Projektvorschläge stehen untereinander im Wettbewerb.

    Gemäß Bekanntmachung der Förderrichtlinie zu „KMU-innovativ: Ressourceneffizienz und Klimaschutz“ des BMBF werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu folgenden Schwerpunkten mit jeweils beispielhaften Fragestellungen gefördert:

    Rohstoffeffizienz

    • Steigerung der Ressourceneffizienz vor allem in rohstoffintensiven Verfahrenstechniken (z. B. Verarbeitung metallischer und mineralischer Rohstoffe, Herstellung chemischer Grundstoffe und Baustoffe)
    • effiziente Bereitstellung und Nutzung wirtschaftsstrategischer Rohstoffe im Sinne des FuE-Programms „Wirtschaftsstrategische Rohstoffe für den Hightech-Standort Deutschland“ des BMBF
    • Verbesserung der Rohstoffproduktivität durch Optimierung von Wertschöpfungsketten inkl. Bewertungs- und Steuerungsinstrumente
    • innovative Recycling- und Verwertungsverfahren
    • ressourceneffizientes Produktdesign

    Energieeffizienz und Klimaschutz

    • systembezogene Technologien, Verfahren und Dienstleistungen zur Steigerung der Energieeffizienz in der Industrie
    • emissionsmindernde Technologien und Verfahren für Industrieprozesse
    • klimarelevante Querschnittstechnologien
    • innovative Dienstleistungen und Produkte zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel
    • emissionsmindernde Bewirtschaftungsverfahren in ländlichen Räumen

    Nachhaltiges Wassermanagement

    • innovative Verfahren zur Trinkwassergewinnung und Wasseraufbereitung
    • Strategien und Technologien zur Wassereinsparung und Kreislaufführung (inkl. Aquakultur)
    • innovative Abwasser- bzw. Regenwasserbehandlungstechnologien und Energiegewinnung aus Abwasser
    • Konzepte und Technologien zur Kopplung von Stoffströmen (z. B. Wasser, Energie, Abfall) und gegebenenfalls Rückgewinnung von (Nähr-)Stoffen
    • Mess-, Steuer- und Regelungstechnik für Wassersysteme
    • effiziente Bewässerungstechnologien
    • ressourcen- und energieeffiziente Anpassungsmaßnahmen zur Steigerung der Exportfähigkeit im Wassersektor

    Nachhaltiges Flächenmanagement

    • Instrumente zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme und Stärkung der Innenentwicklung in Städten
    • Dienstleistungen, Instrumente und Technologien für das Flächenrecycling

    Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden. Bewertungsstichtage für Projektskizzen sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober.

    https://www.bmbf.de/de/kmu-innovativ-ressourcen-und-energieeffizienz-612.html

KMU Innovativ Biotechnologie – BioChance

Mit „KMU-innovativ: Biotechnologie – BioChance“ werden neben neugegründeten oder schon einige Jahre existierenden Biotechnologie-Unternehmen auch solche Unternehmen angesprochen, die erstmals moderne lebenswissenschaftliche Methoden einsetzen wollen. Mit dem Ende 2010 vollzogenen Übergang vom Rahmenprogramm „Biotechnologie – Chancen nutzen und gestalten“ zur „Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030“ sollen vermehrt auch Unternehmen eine Förderung erhalten, die im Agrarsektor, in der Lebens- und Futtermittelbranche, in der Pflanzen- und Tierzucht tätig sind oder sich mit der stofflichen bzw. energetischen Nutzung von nachwachsenden Rohstoffen befassen.

Die Förderrichtlinien zu „KMU-innovativ Biotechnologie – BioChance“ lassen Entwicklungsvorhaben aus allen Zweigen der modernen Biotechnologie zu. Besonders begrüßt werden Vorhaben, die den Zielen und Handlungsfeldern der „Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030″und des Gesundheitsforschungsprogramms entsprechen.

Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden. Bewertungsstichtage für Projektskizzen sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober.

https://www.bmbf.de/de/kmu-innovativ-biotechnologie-biochance-600.html

Energetische Biomassenutzung

Für den Ausbau der erneuerbaren Energien hat die Bundesregierung ambitionierte Ziele gesetzt. Im Strommarkt soll der Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms stetig und kosteneffizient auf mindestens 80 % bis zum Jahr 2050 erhöht werden. Hierzu soll dieser Anteil bis zum Jahr 2025 auf 40 bis 45 % und bis zum Jahr 2035 auf 55 bis 60 % gesteigert werden. Bis zum Jahr 2020 soll zudem nach dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz der Anteil erneuerbarer Energien an der gesamten Wärmeversorgung auf 14 % erhöht werden. Die hochwertige energetische Verwertung von Biomasse, insbesondere von Reststoffen für die effiziente Erzeugung von Bioenergie, nimmt eine wichtige Rolle zum Erreichen dieser Ziele ein. Sie stärkt außerdem den nachhaltigen Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien und leistet einen wichtigen Beitrag zum Ausgleich fluktuierender erneuerbarer Energien.

Das Förderprogramm „Energetische Biomassenutzung“ trägt mit seinen Vorhaben zur Förderung von innovativen Technologien, welche die effiziente, versorgungssichere, wirtschaftliche und nachhaltige Nutzung von Bioenergie ermöglichen, unmittelbar zur Umsetzung des Handlungsfeldes „Energieträger auf Basis von Biomasse ausbauen“ der Nationalen Forschungsstrategie „BioÖkonomie 2030“2 bei. Insbesondere durch die Vernetzung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit Forschungseinrichtungen soll die Innovationsfähigkeit dieser Unternehmen gestärkt und die Umsetzung von Forschungsergebnissen in marktfähige Produkte erleichtert werden. Deadlines sind 30.9.2015 und 30.09.2016

Weitere Informationen: http://www.energetische-biomassenutzung.de/de/home.html